Bodenordnung nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Das eigentumsrechtliche Zusammenführen von Boden und Gebäuden kann im Zuge einer so genannten Bodenordnung erfolgen. Die Bestimmungen des Landwirtschaftsanpassungs- gesetzes (LwAnpG) bilden hier die rechtliche Basis.
Auf Antrag des Eigentümers beim jeweils zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung (ALF) beginnen die Voruntersuchungen. Hier konnte die Thüringer Landgesellschaft bisher in rund 85 Prozent aller Fälle eine unbürokratische Klärung zwischen den Beteiligten vermitteln, ohne dass es zu einem amtlichen Verfahren kommen musste.
Kommt es jedoch zu einem amtlichen Verfahren, und die Beteiligten sind einigungsbereit, werden die Flächen und Gebäude im Rahmen eines freiwilligen Landtausches zusammengeführt. Diesen Prozess hat die Thüringer Landgesellschaft schon hundertfach erfolgreich begleitet.
Ist jedoch keine einvernehmliche Lösung in Sicht, ordnet das ALF ein Bodenordnungsverfahren an. Dabei wird die Thüringer Landgesellschaft als Dienstleister für das Amt tätig.

- Erfolgreich abgeschlossenes Verfahren
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