Flurbereinigung nach Flurbereinigungsgesetz

Eine Flurneuordnung hat die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel. Dabei werden meist kleine und verstreute Flächen zu größeren und damit effektiver nutzbaren Flächen zusammengelegt. Damit werden die Arbeitsbedingen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert.

Ebenfalls werden landeskulturelle und landesentwicklerische Ziele mit der Flurbereinigung verfolgt. Wege- und Gewässerausbau, die Verbindung ökonömischer und ökologischer Aspekte sowie die Dorferneuerung sind unmittelbar mit der Flurbereinigung verbunden.

Derzeit betreut die Thüringer Landgesellschaft als Dienstleister für die zuständigen Behörden 20 Flurbereinigungsverfahren in ganz Thüringen.

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner: 

Arbeitsstützpunkt Erfurt

Sebastian Pahling

Telefon: 0361/4413-174

Fax: 0361/4413-299


Arbeitsstützpunkt Meiningen

Andreas Lutz

Telefon: 03693/8439-30

Fax: 03693/8439-14


Arbeitsstützpunkt Neustadt/Orla

Kai Schröder

Telefon: 036481/217-13

Fax: 036481/217-22


Arbeitsstützpunkt Sondershausen

Catharina Druckenbrod

Telefon: 03632/7706-20

Fax: 03632/7706-79