Foto: Technische Zeichnung
Foto: Mähdrescher auf einem Feld
Foto: Obermaßfeld
Foto: Großaufnahme Wasser
Foto:  Biene auf einer Blume

Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht

Die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ist seit 1919 von einer behördlichen Genehmigung abhängig, um Flächenspekulationen und ungewünschte Entwicklungen in der Agrarstruktur zu verhindern.

Ziele

  • Erhaltung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Unternehmen
  • flächenmäßige Aufstockung ausbaufähiger Unternehmen
  • Verhinderung einer Verschlechterung der Agrarstruktur durch unerwünschte private Grundstücksgeschäfte


Das gesetzliche Lenkungsinstrument ist das Siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz. Die ThLG übt dieses Recht in Thüringen aus. Dabei wird eng mit der Agrar- und Landentwicklungsverwaltung zusammengearbeitet.

Ausgangssituation

  • landwirtschaftliche Grundstücke werden an einen Nicht-Landwirt verkauft, was aus agrarstrukturellen Gründen nicht gewünscht ist
  • ein landwirtschaftliches Unternehmen will zu den bestehenden Vertragsbedingungen in den Kaufvertrag eintreten
  • das kaufwillige landwirtschaftliche Unternehmen hat dringenden Flächenbedarf
  • der Zuerwerb der Flächen sichert seine langfristige Existenz


Unter diesen Bedingungen übt die ThLG das Vorkaufsrecht aus und tritt in den Kaufvertrag ein. Danach erfolgt die Weiterveräußerung an das landwirtschaftliche Unternehmen.

Das Siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht sorgt dafür, dass landwirtschaftliche Flächen nur an landwirtschaftliche Betriebe veräußert werden. Die Notare nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Sie klären die Vertragsparteien über diese gesetzlichen Schutzmechanismen zur Verhinderung von Bodenspekulationen auf. Das Siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht entfaltet damit ein hohes Maß an präventiver Wirkung.

Referenzen der Thüringer Landgesellschaft

Anzahl bearbeiteter Verfahren:    463
Anzahl ausgeübter Vorkaufsfälle: 197
Fläche: 903 ha

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Ansprechpartner

Arbeitsstützpunkt Erfurt
Dr. Karlheinz Kammel
Weimarische Straße 29 b
99099 Erfurt
Telefon: 0364/4413-145
Fax: 0361/4413-299
E-Mail: K.Kammel(at)ThLG.de

 

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