Durchgängigkeit der Felda
An der Felda, einem Nebenfluss der Werra und Gewässer 2. Ordnung, ist entsprechend den Regelungen der EU-WRRL die Durchgängigkeit des Gewässers wieder herzustellen.
Die Projektsteuerung der hierfür erforderlichen wasserbaulichen Maßnahmen, z. B. an Wehren, Fischtreppen und Umgehungsgerinnen, hat die Thüringer Landgesellschaft im Auftrag der Gemeinden sowie in Zusammenarbeit mit der Umweltverwaltung übernommen.
Die Anerkennung der Einzelmaßnahmen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglichte die Einrichtung eines Flächen- und Maßnahmepools Felda. Gezielt werden dadurch Ausgleichsverpflichtungen an die Felda gelenkt. Das dafür notwendige Management der Investorenbetreuung inkl. Übernahme von deren Ausgleichsverpflichtungen über Freistellungsvereinbarungen erfolgt über die Thüringer Landgesellschaft.







