Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Esperstedter Ried

14.09.2012

Mit der Teilnehmerversammlung am 24. August 2012 vor Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes in Bad Frankenhausen rückte der Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens „Esperstedter Ried“ näher. Auf einer Fläche von ca. 800 Hektar wurden umfangreiche Baumaßnahmen und eine durchgreifende Neuordnung des Grundeigentums vorgenommen. Die Verfahrensbearbeitung erfolgte durch die Thüringer Landgesellschaft als Dienstleister, in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha als federführender Behörde. Die hierbei gewonnenen gegenseitigen Erfahrungen und Synergien sind beispielgebend.

In den Jahren 2003 bis 2008 förderte die EU mit dem LIFE-Projekt die Erhaltung und Entwicklung der einzigartigen Binnensalzstellen im Esperstedter Ried. Zur Umsetzung der dafür erforderlichen Baumaßnahmen, zur Schaffung der entsprechenden Flurstücksstruktur und zur Neuordnung der bis dato bestehenden zersplitterten Eigentumsverhältnisse ordnete das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha im August 2004 das Flurbereinigungsverfahren an.

Im Zuge der Umsetzung des Verfahrens wurden ländliche Wege mit einer Gesamtlänge von 8,6 Kilometern ausgebaut. Die touristische Infrastruktur wurde verbessert, da 3,5 Kilometer des Ausbaus als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg erfolgte. Weiterhin wurden ein Vogelbeobachtungsturm und landschaftsgestaltende Anlagen errichtet. Das zersplitterte Eigentum wurde bereinigt, indem mittels Flächenzusammenlegungen die Anzahl der beteiligten Flurstücke von 1165 auf 635 reduziert wurde.

Die Kosten des Ausbaus betrugen rund 1,3 Millionen Euro, ausgewählte Maßnahmen wurden durch Dritte, z. B. dem Straßenbauamt Nordthüringen, übernommen.

Die verbleibenden Kosten wurden zu 90 % aus Fördermitteln der Landentwicklungsverwaltung getragen und die restlichen 10 %, die sogenannte Eigenleistung, übernahmen die Stadt Bad Frankenhausen, die Gemeinde Oldisleben und die regionalen Agrarunternehmen.

Die Umsetzung des Flurbereinigungsverfahrens, das von allen Beteiligten nahezu ausschließlich positiv angenommen wurde, erfolgte in enger Abstimmung und im Interessenausgleich zwischen den Bodeneigentümern, den Landwirten, den Gemeinden und dem Naturschutz.