Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Rodachtal - Lange Berge - Steinachtal“

17.02.2014

Naturschutzmaßnahmen in Thüringen mit Landnutzern erfolgreich abgestimmt

Im Herbst 2013 wurde die Planungs- und Moderationsphase (Phase I) des bayerisch / thüringischen Naturschutzgroßprojektes „Grünes Band Rodachtal - Lange Berge - Steinachtal“ mit einem Pflege- und Entwicklungsplan abgeschlossen. Die Thüringer Landgesellschaft mbH hat im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz auf der Grundlage dieses Planes die Abstimmung konkreter Naturschutzmaßnahmen für den thüringischen Teil des Projektes vorgenommen. Die Ergebnisse werden am 17. Februar 2014 Landnutzern und -eigentümern, Verbänden sowie Behörden vorgestellt. Sie gehen in den Projektantrag für die Phase II (Umsetzung) ein, der gegenwärtig vom Zweckverband erarbeitet wird.

Bei allen Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes gilt das Freiwilligkeitsprinzip. Um festzustellen, welche Maßnahmen tatsächlich umsetzbar sind, wurden die Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplanes mit Landnutzern geprüft und abgestimmt: Ist der geplante Maßnahmenvorschlag auf der Fläche akzeptabel und durchführbar? Welche Gründe sprechen dagegen? Wie kann die Maßnahme evtl. angepasst werden, um akzeptiert sowie später realisiert zu werden? Die Ergebnisse sind in Protokollen und Karten festgehalten. Umsetzbare Maßnahmen wurden grün, nur in veränderter Form umsetzbare Maßnahmen gelb und grundsätzlich nicht akzeptierte Maßnahmenvorschläge rot dargestellt, woraus sich nach Abstimmungsabschluss die Schwerpunkträume für die spätere Umsetzung erkennen lassen.

Das Projektgebiet umfasst in Thüringen rund 3000 Hektar. Aufgrund dieses Umfangs war es nicht möglich, mit allen Landnutzern Gespräche zu führen. Zunächst ging es erst einmal darum, so viele Naturschutzmaßnahmen abzustimmen, dass für die Antragstellung ein akzeptables Maßnahmenvolumen zustande kommt und ein entsprechender Finanzrahmen für die unterschiedlichen Maßnahmenarten (z. B. Entbuschungen, Biotopverbund- und Gewässermaßnahmen) aufgestellt werden kann. Für den Thüringer Teil ist dies erreicht worden, wie die Ergebnisse der Abstimmung zeigen. Soweit Flächennutzer und -eigentümer dies wünschen bzw. akzeptieren und die entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen, können später selbstverständlich weitere Maßnahmen aufgenommen werden. Es werden keine Maßnahmen zur Umsetzung kommen, die nicht mit Flächennutzer und -eigentümer abgestimmt sind.

Voraussichtlich im 3. Quartal 2014 soll der abgestimmte Antrag über die Freistaaten Bayern und Thüringen, die das Projekt kofinanzieren, beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht werden. Unmittelbar vor der tatsächlichen Maßnahmenumsetzung, die voraussichtlich im 1. Quartal 2015 beginnt, sind nochmalige Abstimmungen und der Abschluss von Vereinbarungen mit Nutzern und dann selbstverständlich auch Eigentümern erforderlich.

Catharina Druckenbrod & Julia Petzenberger, Thüringer Landgesellschaft mbH