Flurbereinigung Arenshausen-Leine

03.11.2021

Das Verfahren Arenshausen-Leine war thüringenweit ein Pilotverfahren. Erstmalig erfolgte die Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie an einem Gewässer erster Ordnung mit Hilfe eines Flurbereinigungsverfahrens. Der Flurbereinigungsbeschluss wurde im Januar 2012 erlassen, der Flurbereinigungsplan im September 2018 bekanntgegeben. Alle wesentlichen Verfahrensschritte wurden also in einem Zeitraum von nur sechs Jahren durchgeführt. Ohne die Flurbereinigung wäre die Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie im Verfahrensgebiet im Einvernehmen mit allen Beteiligten nicht möglich gewesen. Diese erfolgt nun nach der Flurbereinigung in geregelten Rechtsverhältnissen.
Mit dem Flurbereinigungsverfahren Arenshausen-Leine gelang es, bei auseinandergehenden Interessenlagen von Privateigentümern, Landwirtschaft und Naturschutz umfassende Rechtssicherheit für investive Maßnahmen zu schaffen.