Foto: Technische Zeichnung
Foto: Mähdrescher auf einem Feld
Foto: Obermaßfeld
Foto: Großaufnahme Wasser
Foto:  Biene auf einer Blume

Cross Complaince Beratung

Cross Compliance bedeutet auf deutsch so viel wie "Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen" oder "anderweitige Verpflichtungen". Damit ist beispielsweise die Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards gemeint.

Spätestens seit Anfang 2005 sind die Landwirte in der EU an die Einhaltung der Cross Compliance-Bestimmungen gebunden. Die Auszahlung von Prämien ist also an die Einhaltung festgelegter Regeln in folgenden Bereichen gekoppelt:

  • Umwelt
  • Lebens- und Futtermittelsicherheit
  • Tiergesundheit
  • Tieschutz

Unsere Fachleute beraten landwirtschaftliche Unternehmen seit Jahren erfolgreich auf diesem wichtigen Gebiet.
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN) fördert die Beratung von Landwirten zu Cross Compliance.

Ansprechpartner

Arbeitsstützpunkt Sondershausen
Astrid Koschorreck
Am Petersenschacht 3
99706 Sondershausen
Telefon: 03632/7706-12 oder 0173/5904084
Fax: 03632/7706-79
E-Mail: A.Koschorreck(at)thlg.de

Arbeitsstützpunkt Meiningen
Thomas Saupe
Am Stein 4
98617 Meiningen
Telefon: 03693/8439-0
Fax: 03693/8439-14
E-Mail: T.Saupe(at)ThLG.de

Arbeitsstützpunkt Erfurt
René Dünkel
Weimarische Str. 29 b
99099 Erfurt
Telefon: 0361/4413-140
Fax: 0361/4413-299
E-Mail: R.Duenkel(at)thlg.de

 

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