Die Flächen des GRÜNEN BANDES wurden der SNT mit Vereinbarung vom September 2009 mit dem Ziel übergeben, die übertragenen Grundstücke für die dauerhafte naturschutzfachliche Sicherung des GRÜNEN BANDES zu nutzen. Diesen national bedeutenden Biotopverbund der Bundesrepublik Deutschland gilt es als Nationales Naturerbe, auch in Erinnerung an die deutsche Teilung, zu erhalten. Dazu erforderliche Maßnahmen können als Kompensationsmaßnahmen anerkannt werden.

Die Palette der möglichen Maßnahmen ist weitreichend: von der Umwandlung von Acker in Extensivgrünland über Entbuschungsmaßnahmen zur Schaffung von Offenlandbereichen mit extensiver Nutzung bis zu Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern oder Waldumbaumaßnahmen. Ausschlaggebend für die Anerkennung geeigneter Maßnahmen ist, dass sie zu einer Verbesserung von Natur und Landschaft führen.

Das GRÜNE BAND bietet damit ein interessantes Potenzial für eine einvernehmliche Lenkung von Kompensationsmaßnahmen und eine Minimierung von Landnutzungskonflikten.

Bärlauch
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Arbeitsstützpunkt Erfurt
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