Cross Complaince Beratung

Cross Compliance bedeutet auf deutsch so viel wie "Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen" oder "anderweitige Verpflichtungen". Damit ist beispielsweise die Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards gemeint.

Spätestens seit Anfang 2005 sind die Landwirte in der EU an die Einhaltung der Cross Compliance-Bestimmungen gebunden. Die Auszahlung von Prämien ist also an die Einhaltung festgelegter Regeln in folgenden Bereichen gekoppelt:

  1. Umwelt
  2. Lebens- und Futtermittelsicherheit
  3. Tiergesundheit
  4. Tieschutz

Unsere Fachleute beraten landwirtschaftliche Unternehmen seit Jahren erfolgreich auf diesem wichtigen Gebiet.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) fördert die Beratung von Landwirten zu Cross Compliance.

Ansprechpartner: 

Arbeitsstützpunkt Erfurt

Peggy Käferle

Telefon: 0361/4413-140