Die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ist seit 1919 von einer behördlichen Genehmigung abhängig, um Flächenspekulationen und ungewünschte Entwicklungen in der Agrarstruktur zu verhindern.

Ziele

  1. Erhaltung wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Unternehmen
  2. flächenmäßige Aufstockung ausbaufähiger Unternehmen
  3. Verhinderung einer Verschlechterung der Agrarstruktur durch unerwünschte private Grundstücksgeschäfte

Das gesetzliche Lenkungsinstrument ist das Siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz. Die ThLG übt dieses Recht in Thüringen aus. Dabei wird eng mit der Agrar- und Landentwicklungsverwaltung zusammengearbeitet.

Ausgangssituation

  1. landwirtschaftliche Grundstücke werden an einen Nicht-Landwirt verkauft, was aus agrarstrukturellen Gründen nicht gewünscht ist
  2. ein landwirtschaftliches Unternehmen will zu den bestehenden Vertragsbedingungen in den Kaufvertrag eintreten
  3. das kaufwillige landwirtschaftliche Unternehmen hat dringenden Flächenbedarf
  4. der Zuerwerb der Flächen sichert seine langfristige Existenz

Unter diesen Bedingungen übt die ThLG das Vorkaufsrecht aus und tritt in den Kaufvertrag ein. Danach erfolgt die Weiterveräußerung an das landwirtschaftliche Unternehmen.

Das Siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht sorgt dafür, dass landwirtschaftliche Flächen nur an landwirtschaftliche Betriebe veräußert werden. Die Notare nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Sie klären die Vertragsparteien über diese gesetzlichen Schutzmechanismen zur Verhinderung von Bodenspekulationen auf. Das Siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht entfaltet damit ein hohes Maß an präventiver Wirkung.

Referenzen der Thüringer Landgesellschaft

Anzahl bearbeiteter Verfahren:    1103
Anzahl ausgeübter Vorkaufsfälle: 615
Fläche: 1.763 ha

Ansprechpartner
Arbeitsstützpunkt Erfurt
Ute Mäder
Tel: 0361/4413-151