Die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL) fordert einen guten ökologischen Zustand aller Gewässer. Der Unterhaltungspflichtige für Gewässer 2. Ordnung kann bei der Umsetzung von Maßnahmen der WRRL Fördermittel von aktuell bis zu 90 % in Anspruch nehmen. Der verbleibende Eigenanteil - je nach konkreter Maßnahme und den ökologischen Effekten - kann in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde als Kompensationsmaßnahme anerkannt und durch Zuordnung zu einem Eingriff/Bauvorhaben mit auszugleichenden Auswirkungen auf Natur und Umwelt refinanziert werden.

Wasserlauf
Ansprechpartner
Zentralabteilung Planung
Heike Neugebauer
Tel: 0361/4413-111